Alles was ihr über unsere Vision Inklusionsspielplatz wissen solltet. (Video, Bilder und alle Infos!

Wochenbericht (Video) vom 27.02. – 03.03.2023

Hier jetzt Bilder die Spielgeräte zeigen die für alle Kinder mit und ohne Handicap zeigen.

 

2 Jugendliche auf einer Wippe

Die Planung von inklusiven Anlagen ist mir in der Vergangenheit immer richtig schwergefallen. Es wäre eine Erleichterung, wenn man die Kinder und Erwachsenen, die Spielpätze nutzen, kennen würde.

Das ist auch das Problem bei öffentlichen Anlagen, die inklusiv gestaltet werden sollen. Die Nutzer und deren Bedürfnisse sind nicht immer bekannt. Selbst wenn die Bedürfnisse durch Partizipations­projekte erfragt und berücksichtigt werden können, kennt man nur einen Querschnitt. Und zugegebener Weise hat mir dies in der Vergangenheit auch nicht richtig weitergeholfen, weil mir mein persönliches „GPS“ fehlte.

Ein „GPS“, oder auf Deutsch: ein globales Positionsbestimmungssystem, ist eine praktische Sache, weil es hilft, sich zurecht zu finden. Es hilft einem im Straßenverkehr, um von A nach B zu kommen, ohne dabei vorzugeben, ob man langsam oder schnell fahren muss, ob man ein kleines Fahrzeug benötigt oder einen großen Lastenträger. In der Musik habe ich mit einem ähnlichen GPS-System gute Erfahrungen gemacht, indem mir die Phrasen eines Stücks und deren Intonierung helfen, mich zurecht zu finden und den richtigen Klang der Töne zu spielen.

In der Spielplatzplanung ist mein persönliches GPS-System die Neuauflage der DIN 18034-1, Spielplätze und Freiräume zum Spielen, aus dem Jahr 2020 und ein weiteres „GPS“ wird der Teil 2 der vorgenannten Normung werden, sobald dies so weit ist, die so genannte „Inklusionsmatrix“: Noch ist die „Inklusionsmatrix“ nicht verbindlich, die Vorlage wird in den entsprechenden Gremien der DIN zur Abstimmung diskutiert.

Die rechtlichen Grundlagen für inklusive Planungen befinden sich im Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), den Landesbauordnungen und natürlich in den UN- Menschenrechtskonventionen.

Die Barrierefreiheit als Teil der Inklusion verfolgt das Ziel, alle Menschen mit und ohne Behinderungen Angebote zur weitgehendst selbständigen Nutzung von Spielplätzen und Spielräumen entsprechend ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen.

Neben den rechtlichen Grundlagen gibt es Hinweise zum barrierefreien und inklusiven Bauen in den folgenden Normungen:

  • DIN 18034-1: Spielplätze und Freiräume zum Spielen
  • DIN TR 18034-2: Inklusionsmatrix für Spielbereiche und Freiräume zum Spielen (noch nicht erschienen)
  • DIN EN 1176: Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
  • DIN 33942: Barrierefreie Spielplatzgeräte
  • DIN 18040 Teil 1-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
  • Sowie die übergeordnete Normung DIN 17210: Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen

DIN 18034-1 – Spielplätze und Freiräume zum Spielen

Die Normung, die als „GPS“ dient, ist die DIN 18034-1

Ihre Gliederung ist nützlich und hilfreich.

Webinarinhalte zu einzelnen Punkten aus der Norm
  • Einleitung: Berücksichtigung von planerischen und sozialpädagogischen Erkenntnisse, Schaffen von naturnahen Bereichen und städtischen Räumen zum Entdecken und Verändern.
  • Partizipation (Punkt 5.1)
  • Zugang/ Zugänge (Punkt 6.3)
  • Einfriedung (Punkt 6.2)
  • Zwei-Sinne- und Zwei-Wege-Prinzip (Punkt 5.1 Absatz 3)
  • Spielwert, Inklusion (Punkt 5.1 Absatz 5)
  • Barrierefreiheit (Punkt 5.1 Absatz 6)
  • barrierefreier Zugang (Punkt 5.2.2)
  • Leitsystem (Punkt 5.2.3)
  • Körperliche, geistige und seelische Entwicklung (Punkt 5.2.1.1)
  • Geländemodellierung (Punkt 5.2.1.5)
  • Bewegungsanreize (Punkt 5.2.1.6)
  • Nutzungsvielfalt (Punkt 5.2.1.7)
  • Bewegungsangebote für Jugendliche (Punkt 5.2.1.3)
  • Sinnes und Bewegungsförderung (Punkt 5.2.1.2)
  • Kommunikation (Punkt 5.4.7)
  • Pflanzenverwendung (Giftpflanzen) (Punkt 6.6)
  • Naturnahe Bereiche (Punkt 3.3)
  • Fähigkeiten (Punkt 3.7)
  • Fertigkeiten (Punkt 3.8)
  • Wasser (Punkt 6.5)

Regelungen aus der Normung zur Spielraumleitplanung wie Flächengrößen (DIN 18034-1 Punkt 5.3) werden in diesem Vortrag nicht erörtert und sind Bestandteil einer eigenen Vortragsreihe.

Bereits in der Einleitung wird geregelt, dass dieses Dokument – die DIN 18034-1 – eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen ist. Sie berücksichtigt neuste planerische und spielplatzpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Sie fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter (Anmerkung: früher Aufforderungscharakter) und Freiräume mit hohem Spielwert.

Weiter ist in der Einleitung zu lesen, dass bezüglich der Barrierefreiheit dieses Dokument Planungsziele und Anforderungen festlegt. Die Barrierefreiheit als Teil der Inklusion verfolgt das Ziel, allen Menschen mit und ohne Behinderung Angebote weitgehend selbstständig ohne Hilfestellung entsprechend ihren Fähigkeiten nutzbar zu machen.

Am Ende der Einleitung wird noch auf den Fachbericht DIN/ TR 18034-2 Inklusionsmatrix hingewiesen. Diese soll auf den Grundlagen der DIN 18034-1 aufbauen und Betreibern und Planern von Spielplätzen ein Bewertungsinstrument an die Hand geben, das bei der Entstehung, Planung und Einordnung von Spielplätzen hinsichtlich deren inklusiven Charakters genutzt werden kann. Dieser Fachbericht ist derzeit noch nicht veröffentlich.

Eine überwiegende Anzahl unserer Spielplätze sind „möbliert“. Dies entspricht nicht den Anforderungen der Normung. (Normung=Stand der Technik, „kein Gesetzestext“, außer wenn es ausdrücklich vertraglich vereinbart ist).

Eine moderne Spielplatz- und Spielraumplanung sollte weit bessere Möglichleiten bieten.

Vielmehr bietet die DIN 18034-1 vielschichtige Möglichkeiten, um strukturiert und analytisch eine Spielplatzplanung vorzunehmen, ohne dass die Kreativität und der Erlebnisreichtum darunter leiden müssen.

Planung und Umgestaltung von neuen Spielplätzen

Bei der Planung von neuen Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen oder deren grundsätzliche Umgestaltung sind die Nutzer in geeigneter Art und Weise zu beteiligen (vgl. Punkt 5.1). Die Partizipation ist in der Spielplatzplanung zwingend vorgeschrieben und aus der Erfahrung lässt sich festhalten, dass eine ernsthaft durchgeführte Partizipation immer zu guten Ergebnissen führt, weil die Interessen der Nutzer besser berücksichtigt werden können.

Die Erreichbarkeit des Spielplatzes / Spielraums muss als erstes geprüft werden. Dazu zählt ein definierter Eingang bzw. Zugang (vgl. Punkt 6.3 Zugänge). In der Normung heißt es, dass Ein- und Ausgänge bei Spielplätzen so zu gestalten sind, dass den Kindern das Verlassen des Platzes bewusst gemacht wird. Sie müssen sich abseits des Durchgangsverkehrs befinden und mindestens ein Zugang muss barrierefrei sein (siehe Punkt 5.2.2). Hier werden die Regeln des Zwei-Wege- und Zwei-Sinne-Prinzips angesetzt, die noch vertieft beschrieben werden. Dass ein Pflegefahrzeug die Anlage erreichen muss und dafür ein geeigneter Zugang vorzusehen ist, darf nicht unerwähnt bleiben.

Ein guter Spielplatz muss nicht nur den Kinder Freude bereiten, er muss auch zu pflegen sein.

In diesem Zusammenhang stellt sich zumeist die Frage nach der Einfriedung (vgl. Punkt 6.2). Gegenüber Straßen, Gleiskörpern, tiefen Wasserläufen, Abgründen und ähnlichen Gefahrenquellen sind wirksame Einfriedungen vorzusehen. Von denen dürfen auch keine Gefährdungen ausgehen wie z.B. durch spitze, scharfkantige und/ oder hervorstehend Teile.

Heckenpflanzen, Zäune und Schutzgitter werden in der Normung als Möglichkeiten der Abgrenzung beschrieben. Im Punkt 6.1 Allgemeines wird erläutert, dass bei der Spielplatz- und Spielraumplanung eine hohe Mitverantwortung für das Wohl sowie für eine gesunde Entwicklung der Kinder übernommen wird. Darüber hinaus sind weitere Einfassungen möglich, die einen Spielraum attraktiv gestalten können wie Mauern aus unterschiedlichen Materialien und Materialmixen, Zäune mit Spielapplikationen und besonderen farblichen oder gestalterischen Aspekten, besondere Pflanzen oder Heckenpflanzen mit wohlriechenden und abwechslungsreichen Eigenschaften in Blattform, Blattfarbe, Habitus, Gehölzfarbe und Gehölzform, Blühverlauf, usw. sowie topografische Formen, die ein Verlassen des Platzes bewusst machen.

Die Spielstationen

Im nächsten Schritt werden die einzelnen Spielstationen festgelegt. Die Partizipation der Nutzer ist unter Punkt 5.1 Allgemeines festgelegt, ebenso ist die Barrierefreiheit die Grundlage der Planung, die durch das Zwei-Sinne-Prinzip (Ansprechen von mindestens zwei der drei Hauptsinne sehen, hören fühlen/ Tasten) und das Zwei-Wege-Prinzip (Erreichung der Erschließung durch mindestens einen barrierefreien Zugang) nachzuweisen sind (vgl. Punkt 5.1, Absatz 3). Im Absatz 5 wird der hohe Spielwert und die Inklusion gefordert und im Absatz 6 ist gefordert, dass im Rahmen der Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit gewährleistet sein muss. Auf einen hohen Spielwert werden wir noch zu einem späteren Zeitpunkt eingehen.

Für eine moderne Spielplatz- und Spielraumplanung bedeutet dies, dass von der Einfriedung, sofern notwendiger Weise vorhanden, und dem Eingang ein berollbarer/ barrierefreier Weg auf den Spielplatz führen muss, der im Zwei-Wege- und Zwei-Sinne-Prinzip angelegt ist und über ein Leitsystem verfügt.

All diese Forderungen können z.B. durch einen kontrastreichen Weg (z.B. Betonrechteckpflaster in einer dunklen Farbe), einer offenen gewölbten Rinne als Entwässerung und ggf. durch Aufmerksamkeitsfelder erreicht werden. Der Kontrast kann mittels einer Kontrastfarbenberechnung ermittelt und nachgewiesen werden. Hierfür werden die Farben der einzelnen zu verwendeten Materialien in einer Tabelle gegenübergestellt und der Leuchtdichtefaktor muss zum Hellbezugswert mindestens den Faktor 0,5 aufweisen, um einen ausreichenden Kontrast zu gewährleisten.

Gewölbte gepflasterte Flächen können entweder konvex oder konkav geformt sein, je nach den Aufgaben, die sie erfüllen sollen. Wegeflächen sollen mit einer hohen Materialvielfalt hergestellt werden, damit sie auffällig und gut wahrnehmbar sind und Aufmerksamkeitsfelder und -streifen können wahrnehmbar zu weiteren Angeboten führen.

Auch sind grundlegende Materialwechsel möglich, um den Wegeverlauf für die Kinder attraktiver zu gestalten und bereits den Weg zu einem Spielangebot zu aktivieren. Ich nenne das: „der Weg atmet“.

In der DIN 18034-1 ist hier unter Punkt 5.2.1.1. nachzulesen: Um die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ganzheitlicher Hinsicht und insbesondere unter dem Aspekt eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu fördern, müssen Spielplätze und Freiräume zum Spielen in vielfältiger und barrierefreier Ausprägung vorhanden sein und gestaltet werden. Vielfalt in der Nutzung und im Erleben setzt entsprechend große Freiräume voraus.

Neben der Wegführung, also der barrierefreien Wegeführung, im Zwei-Sinne- und Zwei-Wege-Prinzip, mit einem Leitsystem, sind die Geländemodellierung (vgl. Punkt 5.2.1.5) zur Schaffung von Bewegungsanreizen und Rückzugsorten sowie die Raumbildung (vgl. Punkt 5.2.1.6) zur Gliederung von Freiräumen zum Spielen die wesentlichen Aspekte, die bei der modernen Spielplatzplanung zur Raumbildung herangezogen werden.

Spielplätze und Freiräume zum Spielen müssen bei jedem Wetter und in jeder Jahreszeit attraktiv und nutzbar sein (vgl. Punkt 5.2.1.7 Nutzungsvielfalt). Entsprechende Einbauten sind vorzusehen.

Insbesondere für Jugendliche sind spezielle Bewegungsangeboten (vgl. Punkt 5.2.1.3), wie z.B. Bolzplätze, Skateparks, Streetball, oder Tischtennis, Beachvolley, Multisportgeräte, standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich und Pumptracks, einschl. der dazugehörigen Flächen mit Aufenthaltsqualität einzuplanen.

Im Abschnitt Punkt 5.2.1.2 werden die Sinnes- und Bewegungsförderungen beschrieben. Hier sollen die Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt (Sehen, Tasten, Fühlen, Hören, Riechen, Schmecken) z.B. durch verschiedene naturnahe Elemente, wie Sand, Steine, Erde, Rinde, Holz, Kies sowie Wasser und Pflanzen in ihren jahreszeitlichen Erscheinungs- und Entwicklungsformen gefördert werden … Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung sind zu beachten.

Die Bereiche zur Kommunikation werden im Punkt 5.4.7 geregelt. Diese Bereiche sind so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer erreichbar sind und zur Kommunikation sowie zum Aufenthalt anregen, z.B. durch geeignete Sitz- und/ oder andere Elemente. Diese Bereiche bieten den Kindern und auch besonders den Begleitpersonen Möglichkeiten zur Kommunikation. Ferner können diese Räume zum gemeinsamen Spielen von Kindern mit und ohne Behinderungen anregen. So können z.B. unterfahrbare Sand- Matschtische mit weiteren Elementen einer Sandbaustelle so kombiniert werden, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam Spielen können. Außerdem können bei Wasserspielen die Wasserpumpe so beschaffen sein, dass diese barrierefrei erreichbar sind und somit auch z.B. Kinder im Rollstuhl den „Ton“ im Wasserspiel angeben und „Chef“ sein können

Die Pflanzen sind auf dem Spielplatz so zu verwenden, dass der Verzehr oder der direkte Kontakt zu keinen erheblichen Gefährdungen führen kann. Stark phototoxische Pflanzen sind unzulässig. Giftpflanzen werden nicht mehr aufgeführt (vgl. Punkt 6.6). Naturnahe Bereiche sind zu fördern (vgl. Punkt 3.3), da sie einen hohen Anteil an natürlichen Spiel- und Erlebniselementen wie standortgerechte und möglichst regenrationsfähige Pflanzen und Pflanzenteile sowie offene und modellierte Bodenflächen und Lebensräume für Flora und Fauna bieten.

Wasseranlagen, die auf keinem Spielplatz fehlen sollten, werden nach der EU- Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) bemessen; somit gelten für stehende Gewässer die Vorgaben der Badewasserqualität. Für Trinkbrunnen ist die Trinkwasserqualität erforderlich und für Wasser, das zum Spielen entnommen wird, ist eine Einschätzung der Gefährdung vorzunehmen (vgl. Punkt 6.5). Das heißt, dass zum Beispiel eine Wasserentnahmestelle auf einem Spielplatz, die in Form eines Quellsteins ausgebildet ist, eine Badewasserqualität – nach Prüfung – ausreichen könnte.

Spielgeräte

Und so langsam müssen wir uns um die „kommerziellen Spielplatzgeräte“ kümmern, die der DIN EN 1176 – Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Ausgabe: 2017 unterliegen.

Bevor nun jedoch eine Auswahl an Spielgeräten getroffen wird, die zu keiner Möblierung der Anlagen führen soll, müssen die Begrifflichkeiten „Fähigkeiten“ und „Fertigkeiten“ geklärt werden. Eine Fähigkeit ist die Kompetenz, die durch das Alter sowie die körperliche, geistige und emotionale Konstitution der Nutzer bestimmt ist (vgl. Punkt 3.7) und Fertigkeit ist die erworbene Fähigkeit, etwas Bestimmtes zu können (vgl. Punkt 3.8).

An dieser Stelle könnte außerhalb der Norm DIN 18034-1 der Begriff „etwas Bestimmtes“ analysiert werden.

Hierbei handelt es sich um eine analytische Betrachtung der Spielwertanalyse, die die folgenden Nutzungsarten unterscheidet: Stehen, Laufen, Sitzen, Krabbeln, Schwingen/ Schweben, Rollen/ Berollen, Hängen, Klettern, Rutschen, Springen, Balancieren, Drehen und Wasser.

Jede Nutzungsarten muss bei einer guten Spielplatzplanung in drei verschiedenen Schwierigkeitsklassen vorhanden sein:

niedrig, mittel, hoch.

Auf diese Art und Weise können Anreize oder „bestimmte Fertigkeiten“ in Abhängigkeit zur eigenen Fähigkeit geschult werden.

Nach meiner Auffassung erfolgt dies am zielführendsten über den „kreativen Weg“, ein von mir weiterentwickeltes Gestaltungsverfahren zur Analyse von Spiel- und Freiräumen zum Spielen.

Die Auswahl der Spielgeräte ist nun von den Ergebnissen der Spielwertanalyse abhängig.

Fazit

Ein Spielplatz oder Spielraum muss barrierefrei erreichbar und inklusiv gestaltet sein.

Die Spielplatzfläche ist gegenüber „gefährlichen Einrichtungen“ wie Straßen, Gewässer, usw. abzusichern und einzufrieden.

Die Spielstationen müssen ebenfalls barrierefrei erreichbar und inklusiv gestaltet sein, einschließlich einer Zugänglichkeit in das Spielgerät. Dies müssen nicht per se Rollstuhlrampen o.ä. Bauwerke sein. Es ist auch je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten zumutbar, dass die Spielstationen auf eine andere Art und Weise erreicht werden.

Eine Einbindung in ein Leitsystem unterstützt die Erreichbarkeit. Das Wegesystem ist im Zwei-Wege- und Zwei-Sinne-Prinzip herzustellen.

Ziel ist es, dass alle Kinder gemeinsam spielen können und dass auch genügend Raum für die Kommunikation und Begegnung der Begleitpersonen vorhanden ist.

Die Anlagen sollen nicht „möbliert“, sondern gestaltet werden, um die Entwicklung der Kinder fördern.

Naturnahe Bereiche bieten Möglichkeiten zum natürlichen Spiel. Geländemodellierung und Raumbildung ist gewünscht.

Wasserspiel ist vorzusehen, ebenso Sand- und Matschbereiche.

Auf Spielplätzen sollen die Kinder ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten schulen, ihre Sinneswahrnehmungen schärfen und Anlagen mit einem hohen Spielwert vorfinden.

Das GPS-System soll Ihnen nun dabei helfen, dass Sie möglichst an alles denken, was für eine moderne Spielplatzplanung notwendig ist.

Zum Schluss darf ich auf die Vortragreihe bei nullbarriere.de hinweisen. Die beiden Webvorträge sind gespickt mit Fotos, Skizzen und kleinen Videos, die das Thema vertiefen und Empfehlungen zur Planung von inklusiven Spielräumen geben, ohne dass „vorgeschrieben“ wird, ob die Spielplatzgeräte rund oder eckig, gerade oder schief, die Anlage bunt oder farblich neutral und dergleichen wird. Diese Entscheidungen sind individuell im Zuge der Planung zu treffen.

Es geht bei den Vorträgen um das „GPS“, dass auf eine gute Spielplatzplanung hinführen und weg von den Spielplatzmöblierungen wegführen soll.

Zum Schluss möchte ich Ihnen ein Zitat mit auf den Weg geben, das Pascal (der junge Mann in seinem weißen T- Shirt auf Bild 2) in einer Stadt in NRW gesagt hat: „Ich habe ganz vergessen wie viel Spaß das macht“. Pascal ist seit seiner Geburt erblindet.

Pascal möchte gerne die Möglichkeit nutzen und wieder häufiger und regelmäßiger Spielplätze besuchen, wenn diese für ihn erreichbar wären. Pascal kann übrigens sehr geschickt balancieren und mutig schaukeln.

Es wäre schön, wenn Pascal mehr Teilhabe am Leben hätte.

Online Fortbildung/Webinar für Landschaftsarchitekten, Architekten/Planer und Spielgerätehersteller

für die barrierefreie Gestaltung von Spielplätzen nach DIN 18034: Der inklusive Spielraum.

Webinar Info und Anmeldung

Die Rolli Rockers bei der Polizei in Essen. Video und Bilder/INTERNATIONAL POLICE ASSOCIATION (IPA)

INTERNATIONAL POLICE ASSOCIATION (IPA)

Allgemeines über die IPA

  • der politisch und gewerkschaftlich unabhängige Zusammenschluß von Angehörigen des Polizeidienstes, ohne Unterschied von Rang, Geschlecht, Rasse , Hautfarbe, Sprache oder Religion
  • als größte Berufsvereinigung der Welt mit annähernd 360.000 Mitgliedern in derzeit 68 Staaten vertreten. Sie hat beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und im Europarat
  • in ihren Statuten zur Einhaltung der Grundsätze der Menschenrechte verpflichtet, so wie sie im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen erklärt wurden. Es ist ihre Absicht, Bande der Freundschaft und der Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern und den Mitgliedssektionen zu schaffen.

Text : Bernd Nierhaus

Video und Bilder : Janine Willrich

Wir die Rolli Rockers waren bei der IPA  Essen (660 Mitglieder) eingeladen und kamen aus den Staunen nicht mehr heraus. Nicht nur das wir viele Ehemalige und noch im Einsatz befindende Polizisten kennen lernen durften. Auch haben wir hören können was die IPA alles leistet um bei Sozialen Projekten zu unterstützen. Zu guter Letzt durften wir in das Polizei-Museum und auch da kamen wir aus dem Staunen nicht mehr raus. (siehe Video und Bilder)

 

Bilder und Text : Uwe Klein

Die IPA Essen unterstützt nicht nur finanziell Rolli-Rockers-Sprösslinge e.V. Der Mülheimer Verein – gegründet 2008 – hat sich dem guten Zweck verschrieben. So werden in Not geratene Familien oder der Rollstuhlsport unterstützt. Jetzt hat sich der Verein ein riesiges Projekt vorgenommen. In Mülheim soll eine inklusive Anlage mit Sport und Spielgeräten geschaffen werden. Die Kosten liegen im sechsstelligen Bereich. Wir wollen einen kleinen Teil dazu beitragen. Der Gründer Bernd Nierhaus sitzt krankheitsbedingt in einem Rollstuhl. Damit wäre auch die Namensgebung geklärt. In der letzten Woche besuchte Bernd Nierhaus mit seiner Tochter Janine Willrich (1. Vorsitzende) und weiteren Vereinsmitgliedern unser Polizeimuseum.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontaktaufnahme und auch Museumsbesuche bitte an den Verbindungsleiter Rainer Wittka wenden.

International Police Association (IPA) Essen e.V. – Postanschrift: Büscherstraße 2-6, 45117 Essen – Standort: Theodor-Althoff-Str. 4, 45133 Essen – E-MailInfo@ipa-essen.de -Telefon (0201) 829-2485 / -2487/ -2488 – Homepageipa-essen.de